Wenn Sie als Mieter den Glasfaseranschluss nutzen möchten, beauftragen Sie ein Glasfaserprodukt bei uns. Voraussetzung für die Installation des Anschlusses ist jedoch, dass der Eigentümer sein Einverständnis in Form der Grundstückseigentümererklärung (erhältlich in unserem Downloadbereich) gibt.
Diese reichen Sie, vom Eigentümer unterzeichnet, gemeinsam mit dem Vertrag zum Breitbandprodukt ein. Sollten Sie während der 24-monatigen Vertragslaufzeit umziehen, nehmen Sie den Vertrag einfach mit. Sollte an Ihrem neuen Wohnort möglicherweise kein FTTH-Glasfaseranschluss verfügbar sein, ist der Vertrag unter Berücksichtigung der Sonderkündigungsmodalitäten auflösbar.
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