Muss ich doppelt zahlen?

Geändert am Mi, 31 Jan um 4:07 NACHMITTAGS

Nein, Sie müssen nicht doppelt zahlen. Wir berechnen erst dann, wenn wir die Versorgung zu Ihnen aufgenommen haben. Das bedeutet: Zahlungsende des Altvertrages = Zahlungsbeginn bei FNOH.

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